Erstelle professionelle Belege für deine Buchhaltung, wenn du keine Quittung erhalten hast (z.B. Flohmarkt, Kleinanzeigen).
Keine Quittung? Kein Problem.
Gerade im Ankauf von Privat (Flohmarkt, eBay Kleinanzeigen, Vinted) erhältst du oft keine Rechnung. Damit du diese Ausgaben trotzdem steuerlich als **Betriebsausgaben** geltend machen kannst, darfst du einen sogenannten **Eigenbeleg** erstellen.
Anleitung: Das muss auf den Eigenbeleg
Damit das Finanzamt den Beleg anerkennt, sind folgende Angaben Pflicht (gemäß § 176 AO):
- 1Datum des Kaufs
- 2Name und Anschrift des Verkäufers (falls bekannt, sonst Fundort)
- 3Genaue Bezeichnung der Ware (z.B. 'Nike Sneaker gebraucht')
- 4Preis (Gesamtbetrag)
- 5Grund für den Eigenbeleg (z.B. 'Privatverkauf ohne Quittung')
- 6Deine eigene Unterschrift
Wird das vom Finanzamt akzeptiert?
Ja. Ein Eigenbeleg ist ein gesetzlich anerkannter Ersatzbeleg, wenn kein Fremdbeleg beschafft werden kann. Wichtig ist die **Glaubhaftmachung**. Bewahre den Beleg 10 Jahre lang auf.